Das Wirtschaftsprüfer-Siegel oder auch WP-Siegel
Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind nach §48 WPO dazu verpflichtet, bei speziellen Anlässen in Ausübung ihres Berufes ein Siegel zu führen.
Die Gestaltung und die Ausführung
Dies muss immer in der Gestaltung den Vorgaben des § 18a der “Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer” nach Form und Größe entsprechen.
Im Gegensatz dazu verwenden Steuerberater oder Steuerberatungsgesellschaften den Rundstempel ohne den typischen Zackenrand.
Zugelassen sind laut Siegelverordnung sowohl Prägesiegel, als auch Siegelmarken und ebenso Siegelstempel (Farbstempel). Für die Stempel können sowohl der klassische Holzstempel als auch moderne, selbstfärbende Stativstempel verwendet werden.
Hier bekommen Sie das WP-Siegel als Stempel vom führenden Hersteller mit integriertem Stempelkissen in Abdruckfarbe blau | grün | rot | schwarz | violett erhältlich, Abdruckfläche 51 mm.
Jens-Uwe L–
Tadellose schnelle Lieferung, vielen Dank!